Inhalt:
600 Ölmatten dünn: 50 x 40 cm : 54.08.210
200 Ölmatten dünn: 50 x 40 cm : klein
60 dünne Schlangen: 120 x 8 cm : 54.08.412
12 dicke Schlangen: 300 x 15 cm : 54.08.630
10 Maxi-Kissen: 45 x 55 x 4 cm : 54.08.320
30 Mini-Kissen: 45 x 25 x 4 cm : 54.08.315
3 Behälter mit Deckel, wasserdicht und abschließbar: 114 x 82 x 70 cm
10 Paar chemisch beständige Handschuhe: 86/686/EWG
10 Einwegoveralls mit Kapuze: 89/686/EWG, Abs. 8.3
10 chemikalienbeständige Schutzbrillen: EN 166:2001
10 Staubmasken: EN 149:2001 + A1
5 Abfallsäcke MTL 103
4 Eimer 10 Liter
4 antistatische Handschaufeln
2 funkenfreie Handpumpe mit Schlauch
1 Wasserblock
SOPEP-VERORDNUNGEN - SCHIFFSSEITIGER NOTFALLPLAN FÜR ÖLUNFÄLLE
Je nach Fahrtgebiet des Schiffes sind die verschiedenen geltenden SOPEP zu beachten.
Sie unterliegen weltweit der Überprüfung durch die Hafenstaatkontrolle.
1. Anlage I zu MARPOL 73/78 (Regel 26*)
2. Die PANAMA-KANAL-SOPEP erfordert, dass das Schiff über eine schiffsseitige SOPEP-Ausrüstung an Bord verfügt, die für operative Leckagen bereit steht..
3. Die KALIFORNIEN-VRP für Nicht-Tankschiffe und Tankschiffe, in der die Schiffskapazitäten angegeben sind, die in der Lage sind, ein operatives Auslaufen von 7 Fässern (1.100 Liter) bzw. 12 Fässern (1.900 Liter) zu handhaben, z. B. unter 400' LOA die 7-Fassregel, über 400' LOA die 12-Fassregel.
4. Die von USCG genehmigte VRP mit Wirkung vom 8. August 2005 für Nicht-Tankschiffe und Tankschiffe und wendet für Schiffe, die US-Häfen anlaufen, dieselben Regeln an wie für die Kalifornien-VRP, z. B. dass die bordeigenen Kapazitäten so bemessen sein müssen, dass sie ein operatives Auslaufen von 7 bzw. 12 Fässern bewältigen können.
5. SOPEP = Shipboard Oil Spill Pollution Emergency Plan (Schiffsseitiger Notfallplan für Ölunfälle)
6. VRP = Vessel Response Plan