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Inhalt |
Brandklasse |
1055232 |
2L |
8A-55B-25F |
1055236 |
6L |
21A-183B |
1055239 |
9L |
27A-233B |
Brandklasse
: A = Feuer von Feststoffen : Holz, Kunststoff
: B = Feuer von Flüssigkeiten : Diesel, Benzin
: C = Feuer von Gase : Butangas
: F = Feuer von Fette : Fett
Komplett mit Manometer.
Neue gesetzliche Vorschriften für alle Feuerlöscher ab 1. Januar 2001: NEN 2559.
Jedes Jahr: normale Prüfung (für die Schifffahrt alle 2 Jahre)
Nach 5 Jahren: gründliche Untersuchung, vollständige Demontage
Nach 10 Jahren: vollständige Überprüfung
Nach 15 Jahren: gründliche Untersuchung, vollständige Demontage
Nach 20 Jahren: ungeeignet
Anzahl erforderlicher Feuerlöscher:
Steuerhaus: 1
Jeder Deckeingang Wohnung: 1
Jeder Maschinenraumeingang: 1
Maschinenraum unten: 1
Jeder Eingang Raum Bugschraube: 1
Raum Bugschraube unten: 1
An Deck verteilt: 3