Auf der Grundlage der NEN-EN 1502-Vorschriften, Fahrzeuge der Binnenschifffahrt - Außenbordtreppen.
Diese Norm legt die Art, Abmessungen, Festigkeitsanforderungen und Prüfbedingungen fest, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden müssen.
Außenbordtreppen werden auf Binnenschifffahrtsschiffen zum Klettern in Schiffe, Aussteigen oder Überqueren auf Schiffe eingesetzt. Sie sind nicht für den Passagier bestimmt.
Für Schiffe, die eine Einstiegshöhe von mehr als 1,5 m über der Wasserlinie haben, sind in der Regel Bordleitern erforderlich (ES-TRIN Artikel 13.02:4).
Sie können bis zu einer Höhe von ca. 3,0 m über der Wasserlinie verwendet werden.